Beerdigung

 

Beerdigung

"Heute ist der erste Tag vom Rest deines Lebens".
Wir wissen, dass das Sterben zum Leben gehört - und fühlen uns auf der Suche nach Antworten doch manchmal hilflos und alleine gelassen.
 
STERBENDE UND ANGEHÖRIGE BEGLEITEN
Wir bieten Ihnen und Ihren Angehörigen Begleitung an: Wir hören zu, denken mit Ihnen nach und beraten Sie. Wenn Sie es wünschen, sind wir mit Ihnen am Kranken- und Sterbebett – und können dort auch Abendmahl feiern oder Ihren sterbenden Angehörigen  eine Krankensalbung anbieten.
 
AUSSEGNEN
Das Sterben setzt unserer Fürsorge Grenzen.
Es ist mitunter hilfreich, diese Grenzen sehr bewusst wahrzunehmen, die Verstorbenen  aus der Hand zu geben und  der Fürsorge Gottes anzuvertrauen.
Es ist ein guter Brauch, Verstorbene auszusegnen.
In den Kliniken können Sie in aller Regel die Klinikseelsorge darum bitte. Wenn Angehörige zuhause in Seckenheim gestorben sind, kommen wir gerne zur Aussegnung.
Wir versammeln uns am Sterbebett, beten, hören einen Psalm, sprechen das Vaterunser und befehlen mit dem Segen uns und unsere Verstorbenen der Gnade Gottes an.
 
TRAUERFEIER UND BESTATTUNG VORBEREITEN
Nachdem der Arzt da war und den Tod festgestellt hat, nehmen Sie Kontakt mit einem Bestattungsunternehmen auf.
Klären Sie, wann der oder die Verstorbene abgeholt werden soll und sagen Sie es, wenn Sie eine Aussegnung wünschen.
Das Bestattungsinstitut wird dann gemeinsam mit Ihnen alles Weitere routiniert, individuell und professionell regeln.
Zur Vorbereitung der Trauerfeier vereinbaren Sie mit uns ein Gespräch – am besten telefonisch. Sollten wir nicht persönlich erreichbar sein, machen Sie bitte vom Anrufbeantworter Gebrauch. Er wird regelmäßig abgehört. Am Ende der Ansage wird eine Handynummer genannt, von der Sie gerne Gebrauch machen können.
Wir bereiten dann mit Ihnen die Trauerfeier vor.
Vielleicht gibt es Wünsche, die der oder die Verstorbene geäußert hat,vielleicht ist Ihnen etwas ganz wichtig? Sie haben Liedwünsche oder wollen einen bestimmten Bibeltext wählen?
Wir werden mit Ihnen auf die wichtigsten Lebensstationen ihres Angehörigen zurückblicken und Ihnen bei Bedarf helfen, das ein oder andere besser zu verstehen.
 
AN VERSTORBENE DENKEN
Wenn wir vom Tod Ihres Angehörigen erfahren haben, läuten die Glocken der Erlöserkirche. Für das Glockengeläut können wir auch einen bestimmten Zeitpunkt vereinbaren – etwa zur Aussegnung oder zu Beginn des Beerdigungsgesprächs.
Am Sonntag nach der Beisetzung schließen wir Sie als Angehörige und Ihre Verstorbenen gedenkend ins Gebet ein. Zu diesem Gottesdienst laden wir Sie herzlich ein.
Am Sonntag vor dem ersten Advent, dem Toten – oder Ewigkeitssonntag,  gedenkt die Erlösergemeinde  der Verstorbenen des zu Ende gehenden Kirchenjahres.
Im Gottesdienst werden deren Namen noch einmal genannt, und für jeden Verstorbenen wird eine Kerze entzündet.
 
FRAGEN
Kann der Verstorbene von uns bestattet werden – auch wenn er der katholischen Kirche angehört hat?
Das ist möglich. Wir werden das mit den katholischen Kollegen klären.
Beerdigen Sie auch wenn der Verstorbene aus der Kirche ausgetreten ist?
Auch das ist in begründeten Fällen möglich – insbesondere, wenn Sie als Angehörige der Evangelischen Kirche angehören. Wir erbitten in diesem Fall aber eine Spende etwa in Höhe der Kosten für einen freien Trauerredner.
Kann die Trauerfeier auch in der Erlöserkirche stattfinden?
Auch das ist möglich – insbesondere, wenn es zu erwarten ist, dass es eine „große“ Beerdigung geben wird. Die Beisetzung kann dann vor oder nach der Trauerfeier im „kleinen“ Kreis stattfinden.
Zu klären wäre ggf. die Frage, ob Sarg oder Urne während der Trauerfeier in der Kirche stehen sollen.
Auch in diesem Fall würden wir Sie gerne an den Kosten beteiligen – sie werden nicht höher sein als die Kosten für die Nutzung der Trauerhalle auf dem Friedhof.
Was kostet die kirchliche Bestattung?
Die Kosten für unseren Dienst werden aus Kirchensteuermitteln finanziert – Sie haben sie also mit Ihrer Kirchensteuer schon bezahlt.  Die Nutzung der Trauerhalle wird Ihnen die Stadt Mannheim in Rechnung stellen.
Wenn Sie unseren Dienst darüber hinaus mit einer Spende anerkennen wollen, freuen wir uns sehr nicht zuletzt weil die Erlösergemeinde einen großen Teil ihre Arbeit nur mit Spendenmitteln finanzieren kann.
Wir haben für die Trauerfeier besondere Musikwünsche. Geht das?
Das geht – allerdings in Grenzen. Die Stadt Mannheim schreibt eine Länge der Trauerfeier von höchstens 30 Minuten vor.  Eine längere Dauer ist zuvor zu klären.
Eine kirchliche Trauerfeier ist ein Gottesdienst. Auch das ist bei der Verwirklichung von Musikwünschen zu bedenken, ebenso wie die eher bescheidenen technischen Gegebenheiten in der Trauerhalle. Die Orgel klingt nicht berauschend, und der CD-Spieler, der derzeit Verwendung findet, hat leider in vielerlei Hinsicht seine Tücken.
Sprechen Sie uns so früh wie möglich an, damit wir gemeinsam gute Lösungen finden können.
Wieso kann die Trauerfeier nicht zu unserem Wunschtermin stattfinden?
Seitens der Stadt Mannheim gibt es für Beerdigungen in Seckenheim bestimmte Zeitfenster, die relativ verbindlich gehandhabt werden – aus technischen und aus tarifvertraglichen Gründen.
Auch unsere Flexibilität hat Grenzen. Wir haben beispielsweise Religionsunterricht und manchmal auch andere schwer zu verschiebende Termine.
Natürlich kann auch ein Vertreter die Trauerfeier gestalten. Diese Vertretungskosten würden wir aber gerne an Sie weitergeben.
Angehörige wollen anonym bestattet werden – was tun?
Trauer braucht Orte. Ein Grab ist solch ein Ort. Wenn ihre Angehörigen sich anonym bestatten lassen, fehlt Ihnen als Hinterbliebenen u.U. der Trauerort.
In unserer Praxis stoßen wir immer wieder auf dieses Problem. Oft ist es so, dass hinter der Verfügung, sich anonym bestatten zu lassen lediglich der Wunsch steht, dass „Gras über das Grab wachsen kann“, um Angehörige von der Grabpflege zu entlasten.
Fragen sie gezielt noch solchen Möglichkeiten, bevor Sie sich für eine anonyme Grabstelle entscheiden.
 
Ihre Stefanie und Victor vom Hoff